Hauptversammlung 2023
Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2021/22
Informationen zur Hauptversammlung der BRAIN Biotech AG am 8. März 2023
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der BRAIN Biotech AG zum 30. September 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
Geschäftsbericht 2021/22 (PDF)
Konzernlagebericht und Konzernabschluss (Auszug aus GB 2021/22) (PDF)
HGB Lagebericht und Einzelabschluss der BRAIN Biotech AG 2021/22 (PDF)
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 für das Geschäftsjahr 2021/22 (PDF)
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23
Der Aufsichtsrat schlägt gemäß der Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf),
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 zu wählen.
Den gesamten Wortlaut mit weiteren Details und Hinweisen zu dem Vorschlag entnehmen Sie bitte der Einladung.
TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt gemäß der Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor,
a) Herrn Dr. Michael Majerus, München, Berater,
b) Frau Christine Uekert, Berlin, Geschäftsführerin nsight consulting GmbH,
c) Herrn Dr. Florian Schnabel, München, Geschäftsführer MP Beteiligungs-GmbH,
mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 8. März 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 beschließt, jeweils zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
TOP 5 im vollständigen Wortlaut (PDF)
Lebensläufe der zur Wahl für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten:
Lebenslauf und erläuternde Angaben zu Dr. Michael Majerus: (PDF)
Lebenslauf und erläuternde Angaben zu Frau Uekert: (PDF)
Lebenslauf und erläuternde Angaben zu Dr. Florian Schnabel: (PDF)
TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 / I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 / I sowie über die hierfür erforderliche Satzungsänderung
TOP 6 im vollständigen Wortlaut (PDF)
Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Absatz (4) Satz 2, 186 Absatz (4) Satz 2 AktG (PDF)
TOP 7: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120 a Absatz (1) AktG beschließt die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Der Aufsichtsrat hat am 19. Januar 2023 auf Empfehlung seines Personalausschusses mehrere Änderungen an dem derzeit geltenden und von der Hauptversammlung am 10. März 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
- Das Verhältnis der erfolgsabhängigen, variablen Vergütung zur erfolgsunabhängigen, festen Vergütung wurde neu festgelegt.
- Die erfolgsabhängige, variable Vergütung wurde sowohl hinsichtlich der kurzfristigen, einjährigen variablen Vergütung (Short Term Award, STI) als auch hinsichtlich der langfristigen, mehrjährigen variablen Vergütung (Long Term Award, LTI) neu strukturiert.
- Die Höhe der Maximalvergütung wurde neu festgesetzt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 19. Januar 2023 modifizierte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der BRAIN Biotech AG (PDF)
TOP 8: Beschlussfassung über die Anpassung der Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung des § 14 Absatz (1) der Satzung
TOP 8 im vollständigen Wortlaut (PDF)
TOP 9: Beschlussfassung über die Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. März 2019 zur Auflage eines Aktienoptionsplans, über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2019/I, über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2015 / II, ferner über die Ermächtigung zur Auflage eines neuen Aktienoptionsplans unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der BRAIN Biotech AG, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 / II sowie über die hierzu erforderlichen Satzungsänderungen
TOP 9 im vollständigen Wortlaut (PDF)
TOP 10: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 zu billigen.
Den gesamten Wortlaut mit weiteren Hinweisen zu dem Vorschlag entnehmen Sie bitte der Einladung.
Vergütungsbericht und Vermerk des Abschlussprüfers (PDF)